Das Wesentliche in Kürze
Die Bundesanwaltschaft (BA) ist zuständig für die Ermittlung und Anklage von Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit. Seit dem Jahr 2011 ist die BA eine ausserhalb der Bundesverwaltung stehende, sich selbst verwaltende Behörde. Auch nach ihrer Loslösung von der Verwaltung untersteht die BA dem Submissionsrecht des Bundes. Sie beschafft vorwiegend selbstständig und nicht über die zentralen Beschaffungsstellen des Bundes.