Das Wesentliche in Kürze
Die Renten der 1. und 2. Säule können auch an Bezügerinnen und Bezüger mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden. Was geschieht hinsichtlich der Besteuerung dieser «exportierten» Leistungen? Besteht das Risiko einer doppelten Nichtbesteuerung (oder einer Doppelbesteuerung)? Wie würde sich eine Änderung, die auf eine Verringerung dieser Risiken zielt, steuerlich auswirken? Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Besteuerung der Renten aus der 1. und 2. Säule verglichen, da beide Systeme sich stark voneinander unterscheiden.