Das Wesentliche in Kürze
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ist die zuständige Behörde für die Verhandlung von Verständigungsverfahren mit Partnerstaaten zu Sachverhalten der Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen. Mithilfe von Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll eine abkommenswidrige Besteuerung vermieden oder beseitigt werden. Der Antrag muss vom Steuerpflichtigen initiiert werden. Zurzeit stehen pendente Verfahren im Umfang von rund 8 Milliarden Franken an Steuersubstrat (Bemessungsgrundlage auf derer die Steuer festgelegt wird) zur Disposition. Eine Analyse der abgeschlossenen Verfahren zeigt, dass ungefähr ein Viertel davon an den Partnerstaat geht. Die Anzahl der Verständigungsverfahren nimmt aufgrund von steuerrechtlichen und politischen Aktivitäten im In- und Ausland seit Jahren stark zu.