Das Wesentliche in Kürze
Die Steuerpflichtigen können in der Schweiz bei den Behörden für einzelne, konkrete Sachverhalte die zu erwartenden Steuerfolgen erfragen. Im Sinne eines vorgezogenen, nach Treu und Glauben verbindlichen Bescheids legen die Steuerbehörden im Steuervorbescheid dar, wie sie die Gesetze, die geltende Praxis und ihren Ermessensspielraum im konkreten, individuellen Sachverhalt anwenden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die dafür definierten Prozesse.