Das Wesentliche in Kürze
Im April 2020 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) infolge eines Appells der G20 und der Vereinten Nationen (VN) ihre internationale Zusammenarbeit der COVID-19-Pandemie angepasst. Zunächst wurden Nachtragskredite für multilaterale Organisationen in den Bereichen Gesundheit und humanitären Hilfe gewährt. Im Mai 2020 bewilligte der Bundesrat 332,5 Millionen Franken: 57 Millionen für den «Access to COVID-19 Tools Accelerator» (ACT-A), 200 Millionen als Darlehen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, 25 Millionen für einen Unterstützungsfonds des Internationalen Währungsfonds und 50,5 Millionen für internationale humanitäre Organisationen. Im Mai 2021 hat die DEZA dem ACT-A einen Nachtragskredit in der Höhe von 226 Millionen Franken gewährt.