Das Wesentliche in Kürze
Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat finanzielle Massnahmen zur Unterstützung der kritischen Infrastrukturen der Luftfahrt während der COVID-19-Krise. Zeitgleich beauftragte er die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit der Beaufsichtigung der Massnahmenumsetzung und der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen.