Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das Kontrollorgan des Ausgleichsfonds gemäss Artikel 118 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. In dieser Funktion beschloss die EFK 2017 angesichts des grossen Volumens der von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausbezahlten Leistungen, eine Reihe von Datenanalysen zu entwickeln. Diese Analysen erlauben es, zusätzliche Prüfsicherheit über alle ausbezahlten und in der konsolidierten Jahresrechnung des Ausgleichsfonds verbuchten Leistungen zu erlangen. Ebenso sollten durch die Analysen jene Leistungen identifiziert werden, bei denen das Risiko besteht, dass sie nicht gesetzeskonform sind. Auszahlungen unter missbräuchlichen Bedingungen sollten dadurch verhindert werden.