Das Wesentliche in Kürze
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist für die Aufsicht sowie für bestimmte Vollzugsaufgaben im Bereich der Sozialversicherungen der 1. Säule zuständig. Die damit verbundenen Kosten werden den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung belastet. 2023 hat das BSV den Ausgleichsfonds Kosten in der Höhe von 21,8 Millionen Franken weiterverrechnet, was einem Anteil von über 29 Prozent der laufenden Ausgaben des Amtes entspricht.
Im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht über die 1. Säule, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Übernahme der beim BSV anfallenden Kosten durch die Ausgleichsfonds vereinheitlicht und ergänzt.
Im gemeinsamen Auftrag des BSV und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Angemessenheit der vom BSV an die Ausgleichsfonds weiterverrechneten Kosten geprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Kosten weitgehend den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Hinsichtlich der Transparenz stellt die EFK jedoch einen Klärungsbedarf bezüglich der bis 2023 weiterverrechneten Betriebskosten für die Informatik, eine mangelnde Formalisierung und Einheitlichkeit der angewandten Prozesse zur Bestimmung der weiterverrechenbaren Kosten, eine unvollständige Berücksichtigung des Personalaufwandes sowie die Notwendigkeit einer Überprüfung der für die verschiedenen Ausgleichsfonds angewandten Verteilschlüssel fest.