Digitale Transformation: Projekt zur Erneuerung der Handelsregister-Applikationen

Bundesamt für Justiz

Das Wesentliche in Kürze

Das Handelsregister der Schweiz ist ein öffentliches Verzeichnis mit rechtlich relevanten Informationen über juristische Personen. Für den Vollzug des Handelsregisters sind die Kantone zuständig. Das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) im Bundesamt für Justiz (BJ) übt die Oberaufsicht aus.

Das Handelsregister ist ein stark reglementiertes und träges System mit komplexen Prozessinteraktionen zwischen den beteiligten Behörden auf kantonaler und nationaler Ebene. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bereits 2018 in einer Empfehlung das BJ beauftragt, die rechtlichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten für eine mittelfristige Vereinfachung der Informatikumgebung des Handelsregisters abzuklären.

Die EFK hat den Stand der Erneuerung des Handelsregisters geprüft.