Das Wesentliche in Kürze
Als Resultat der Motion Hegglin wird die Rechnungslegung im Bereich der direkten Bundessteuer (DBST) angepasst. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) soll die Verbuchung der Einnahmen der DBST vom sogenannten Cash-Prinzip zum Soll-Prinzip (C2S) umstellen. Die Einnahmen aus der DBST machen ca. 30 % (23,5 Milliarden Franken, 2020) der ordentlichen Einnahmen aus.