Digitale Transformation: Programm EO Digitalisierung

Zentrale Ausgleichsstelle, Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Über 200 000 Dienstpflichtige leisten jedes Jahr rund 7 Millionen Militär-, Zivil- oder Schutzdiensttage oder nehmen an Leiterkursen für das Programm «Jugend+Sport» teil. Über die Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten diese Personen Entschädigungen in der Gesamthöhe von knapp 700 Millionen Franken pro Jahr. Jährlich werden über 600 000 Formulare ausgefüllt, um solche Entschädigungen zu beantragen. In den Zahlungsprozess sind neben den Dienstpflichtigen auch deren Arbeitgeber, die Armee oder die übrigen Dienstorganisationen, die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) sowie die Ausgleichskassen (AK) involviert. Mit dem Programm «EO-Digitalisierung (EO-D)», das vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geleitet wird, soll dieser Prozess digitalisiert werden. Das Programm soll bis Ende 2026 umgesetzt sein und nach Schätzungen des BSV innerhalb der Unternehmen und der Ausgleichskassen jährliche Kosteneinsparungen von rund 6 Millionen Franken mit sich bringen.

Im Jahr 2022 hat die EFK die Führung des Programms untersucht, das sich zu diesem Zeitpunkt in der Initialisierungsphase befand. Sie kam zum Schluss, dass das Programm sinnvoll ist, hat jedoch gleichzeitig mehrere Empfehlungen ausgesprochen. Mit der vorliegenden Prüfung beurteilt die EFK den Stand des
Programms, das sich in seiner Durchführungsphase befindet, hinsichtlich des Potenzials zur Digitalisierung. Sie prüft auch, ob die offenen Empfehlungen umgesetzt wurden.

Die Prüfung zeigt insgesamt ein positives Ergebnis: Die für die Umsetzung des Programms gewählten Varianten sind nachvollziehbar und das Programmmanagement wurde verbessert. Zwei der Empfehlungen, die mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Gesamtsicht über das Programm im Zusammenhang stehen, wurden zudem umgesetzt. Die EFK erwartet jedoch, dass das BSV die Ziele des Programms anhebt, um eine End-to-End-Digitalisierung des EO-Ausführungsprozesses gewährleisten zu können. Zwei Empfehlungen bleiben offen: Einerseits muss das Stakeholdermanagement noch verbessert werden, andererseits muss das BSV seine Ziele konkretisieren, es muss einen Mechanismus zur Überwachung der Ziele schaffen und bei ungenügender Zielerreichung Änderungsmassnahmen ergreifen.