Das Wesentliche in Kürze
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Schweizerische Justizkonferenz haben 2019 das Projekt Justitia 4.0 (J40) gestartet. Unterstützt wird J40 vom Schweizerischen Anwaltsverband sowie vom Bundesamt für Justiz (BJ). Das BJ verantwortet den Gesetzgebungsprozess für das neue Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Ziel des Projektes ist, eine einheitliche und flächendeckende Digitalisierung der Schweizer Justiz für alle Verfahrenstypen im Straf-, Zivil- sowie Verwaltungsrecht zu gewährleisten. Die Digitalisierungsziele von J40 betreffen alle von Justizbehörden geführten Verfahrenstypen im Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren und damit etwa 30 000 professionelle Rechtsmitarbeitende. Das Projektbudget beträgt 89 Millionen Franken, wovon rund ein Viertel durch den Bund getragen wird. Die Projektarbeiten sind in drei Teilprojekte aufgeteilt: Plattform, eJustizakte Applikation (JAA) und Transformation. Das Projekt J40 soll 2027 zum Abschluss kommen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte das Projekt J40 zum ersten Mal.