Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben – Abteilung Aufsicht Kantone: Aufsicht über die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer (DBST)

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte in der Abteilung Aufsicht Kantone der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (HA DVS) der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine Prüfung durch, welche die Aufsicht im Bereich der direkten Bundessteuer (DBST) zum Gegenstand hatte. Bei dieser Prüfung wurden Strategie, Organisation, Arbeitsmethoden und -dokumente sowie die Zusammenarbeitsgrundsätze analysiert, nach denen die Aufsicht im Bereich DBST funktioniert.