Das Wesentliche in Kürze
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft muss jährlich über die Genehmigung der Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) beschliessen. Die Bundesversammlung muss sich darauf verlassen können, dass die Bundesrechnung durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft wurde. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüft dazu die Erstellung der Bundesrechnung nach anerkannten Revisionsgrundsätzen. Anschliessend gibt sie den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte eine Empfehlung ab, ob die Bundesrech-nung zu genehmigen ist oder nicht. Aufgrund der Erkenntnisse aus den durchgeführten Prüfungen konnte die EFK mit ihrem Bericht vom 26. April 2016 empfehlen, die Bundesrechnung für das Jahr 2015 zu genehmigen.