Das Wesentliche in Kürze
Der Bundesrat setzte per 15. April 2017 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Ab April 2020 müssen Spitäler und Rehakliniken an eine zertifizierte Stammgemeinschaft angeschlossen sein und ab Frühjahr 2020 sollen Patientinnen und Patienten ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen können. Darin sollen künftig von den Gesundheitseinrichtungen behandlungsrelevante Auszüge der Krankengeschichte abgelegt werden können. An der Behandlung eines Patienten beteiligte Gesundheitsfachpersonen können diese Daten einsehen und ergänzen.