Das Wesentliche in Kürze
Seit der Teilöffnung des Elektrizitätsmarktes im Jahr 2009 hat das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) als Grossverbraucher die Möglichkeit, den Strom auf dem freien Markt zu beschaffen. Im Gegensatz zur Energie werden die Kosten für die Netznutzung immer noch von den monopolisierten Netzbetreibern erhoben. Das Ziel der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist, mit der Prüfung zu beurteilen, ob das BBL die Beschaffung von Strom wirtschaftlich abwickelt, sich an die ökologischen Grundsätze des Bundes hält und ob die Versorgungssicherheit in Bezug auf Strom ausreichend ist.