Das Wesentliche in Kürze
Seit 2008 entrichtet der Bund den Kantonen ca. 1 Milliarde Franken pro Jahr zur Deckung der Betreuungskosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Gestützt auf die Anzahl im Kantonsgebiet aufgenommener Personen berechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) quartalsweise Globalpauschalen. Das SEM muss die Qualität der Daten, die bei der Berechnung der Pauschalen als Grundlage dienen, sowie die regelkonforme und wirksame Verwendung dieser Pauschalen durch die Kantone überprüfen. Fünf Jahre nach ihrer letzten Prüfung hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Berechnung der Pauschalen sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Finanzaufsicht durch das SEM erneut untersucht.