Das Wesentliche in Kürze
Bei der Prüfung wurden im Dispositiv zur Erhebung, zur Verarbeitung und zur Berechnung der Finanzausgleichsdaten für das Jahr 2010 weder schwerwiegende Fehler noch grössere Lücken festgestellt. – Die beiden Weisungen zur Erhebung und zur Verarbeitung der Daten, die der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) am 19. Dezember 2008 erlassen hat, wurden im Wesentlichen korrekt befolgt. Die Fehler in den kantonalen Daten zum Ressourcenausgleich, auf die die EFK hingewiesen hatte, wurden entsprechend den Weisungen des EFD korrigiert.