Das Wesentliche in Kürze
2021 wird das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs (NFA) 5216 Millionen Franken erreichen, was einem Rückgang von 1,2 % gegenüber 2020 entspricht (5282 Millionen). Der Rückgang ist eine Folge der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Teilrevision des Gesetzes. Sie bringt Änderungen bei der Berechnung der Mindestausstattung für die ressourcenschwachen Kantone sowie bei der Verteilung der Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone mit sich. Zudem kommen im Jahr 2021 temporäre Abfederungsmassnahmen in Höhe von 80 Millionen Franken zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Anwendung.