Das Wesentliche in Kürze
2023 wird das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs (NFA) 5595 Millionen Franken erreichen, was einer Zunahme von 5,5 % gegenüber 2022 entspricht (5305 Millionen). Die Zunahme ist eine Folge der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Sie bringt Änderungen bei der Berechnung der Mindestausstattung für die ressourcenschwachen Kantone sowie bei der Verteilung der Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone mit sich. Zudem werden im Jahr 2023 temporäre Abfederungsmassnahmen in Höhe von rund 160 Millionen Franken zugunsten der ressourcenschwachen Kantone ausbezahlt.