Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, im November und Dezember 2014 eine angemeldete Revision durchgeführt, dies gestützt auf die Artikel 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Prüfung ist durch drei Gespräche mit kantonalen Behörden im September 2015 ergänzt worden.