Das Wesentliche in Kürze
Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist für das reibungslose Funktionieren aller Sozialversicherungen der ersten Säule (AHV, IV und EO) von grundlegender Bedeutung. Sie weist zwei Besonderheiten auf: Erstens ist sie kein unabhängiges Bundesamt, sondern eine Abteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV); hierarchisch ist sie deren Direktion unterstellt. Zweitens wurde sie im März 2012 vom Bundesrat ermächtigt – in Abweichung von der Bundesinformatikverordnung – einen Teil ihrer Informatikdienste zu reintegrieren. Dies war mit der Schaffung der neuen Abteilung Unternehmensgovernance und Informationstechnologie (GETI) verbunden, die 70 Angestellte umfasst.