Das Wesentliche in Kürze
Das Gebäudeprogramm besteht aus einem Bündel von Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen und zur Senkung des Winterstromverbrauchs. Das Programm wird von den Kantonen ausgeführt. Sie wenden ein harmonisiertes Fördermodell an. Finanziell am Bedeutsamsten waren bisher die Einzelmassnahmen zur Wärmedämmung und zum Heizungsersatz sowie umfassende Gebäudesanierungen. Der Bund ist am Gebäudeprogramm beteiligt. Er kommt durch Globalbeiträge an die Kantone für einen grossen Teil der Programmkosten auf. Für die Gewährung der Globalbeiträge ist das Bundesamt für Energie (BFE) zuständig. Bei Fragen zur Klimapolitik arbeitet das BFE mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen.
Für die Globalbeiträge stehen ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen zur Verfügung, jedoch jährlich maximal 450 Millionen Franken. Zwischen 2010 und 2023 haben die Kantone insgesamt 3,6 Milliarden Franken an Projekte entrichtet. Zwischen 2016 und 2023 stiegen die jährlichen Auszahlungen von gut 150 Millionen auf gegen 530 Millionen Franken an. Rund zwei Drittel davon stammten aus der CO2-Abgabe. Ab 2025 stehen im Rahmen eines zehnjährigen Impulsprogramms zusätzlich jährlich 200 Millionen Franken aus der Bundeskasse zur Verfügung, primär für den Ersatz grösserer fossiler Heizungen und Elektroheizungen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, ob das Gebäudeprogramm die Ziele der Energie- und Klimapolitik im Gebäudebereich möglichst wirksam und wirtschaftlich erreichen kann. Die Ergebnisse zeigen, dass die Konzeption und die Umsetzung des Programms insgesamt gute Bedingungen dafür bieten. In bestimmten Bereichen gibt es jedoch Verbesserungspotenziale. Das vom Bundesrat geplante Entlastungspaket für den Bundeshaushalt hat noch unabsehbare Auswirkungen auf das Gebäudeprogramm und war nicht Teil der Prüfung. Die EFK geht davon aus, dass die Empfehlungen des vorliegenden Berichtes für die weitere Entwicklung der Energie- und Klimapolitik im Gebäudebereich relevant bleiben.