Das Wesentliche in Kürze
Die Sicherheitsanforderungen der Luftfahrt in der Schweiz richten sich weitgehend nach den durch die International Civil Aviation Organization (ICAO) und der von der European Aviation Safety Agency (EASA) entworfenen sowie durch die europäische Kommission erlassenen Vorschriften. Die Schweiz übernimmt diese Regulierungen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kontrolliert als gesetzliche Aufsichtsbehörde deren Einhaltung.