Das Wesentliche in Kürze
Mit den Abkommen von Schengen regeln die europäischen Staaten seit 1985 ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei, Grenze und Visa. Die Dubliner Regelungen legen ergänzend die Zuständigkeitskriterien für Asylgesuche fest. Sie sollen den Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raumes mit seinen rund 500 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Binnengrenzen ermöglichen.