Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) seine Aufsicht über die Umsetzung und Abrechnung von dringenden und baureifen Bahnprojekten des Agglomerationsverkehrs wahrnimmt. Diese Projekte werden im Rahmen des Infrastrukturfondsge-setzes (IFG) vom 6. Oktober 2006 vom Bund subventioniert. Verantwortlich für die Fondsadministra-tion ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA).