Das Wesentliche in Kürze
Gestützt auf Risiko- und Wesentlichkeitsüberlegungen prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Zusammenhang mit der Revision der Staatsrechnung einzelne in Verbindung mit dem Personalaufwand der Bundeskanzlei (BK) stehende finanzrelevante Personalprozesse und das diesbezügliche Interne Kontrollsystem (IKS).