Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat ein Follow-up ihrer Empfehlungen aus dem Bericht über die Kontrolltätigkeiten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Bereich der Zollfreilager und der offenen Zolllager (OZL) durchgeführt. Die Zolllager dienen dazu, Waren vorübergehend zu lagern, bevor sie zu ihrem endgültigen Ziel transferiert werden. Die Zollgebühren und andere Abgaben werden nicht erhoben, solange die Ware nicht verzollt wird. 2018 waren 194 OZL und sieben Zollfreilager in Betrieb, während es 2014 245 OZL und zehn Zollfreilagern gab.