Das Wesentliche in Kürze
Der Auftrag gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zur Umsetzung des behindertengerechten Bahnzugangs gilt seit 1. Januar 2004. Darin ist die Umsetzungsfrist auf Ende 2023 festgelegt. Für den schweizweiten Vollzug sind die rund 35 Infrastrukturbetreiber verantwortlich. Zentral waren bislang vor allem bauliche Totalsanierungen der Bahnhöfe. Die gesetzeskonform umgebauten Bahnhöfe stellen eine Qualitätssteigerung zugunsten aller Reisenden dar.