Massnahmenumsetzung zur Integrierten Grenzverwaltung

Staatssekretariat für Migration, Bundesamt für Polizei, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

Das Wesentliche in Kürze

Als assoziiertes Mitglied des Schengen-Raumes ist die Schweiz dazu verpflichtet, die Regeln
der Europäischen Union zur Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen und deren Weiterentwicklung
zu übernehmen. Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes setzt eine
enge Kooperation der Grenzkontrollbehörden auf Kantons- und Bundesebene voraus. Bund
und Kantone setzen bis zu 470 Mitarbeitende für die Kontrolle der Aussengrenze ein.