Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die finanzielle Tragweite der bundesrätlichen Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) im Sinne einer Second Opinion auftragsgemäss kritisch beurteilt. Der Bundesrat beantragt darin dem Parlament, einen Bundesbeitrag von 72 Millionen Franken im Rahmen eines Verpflichtungskredites zu sprechen. Der Verpflichtungskredit ist in Form eines Gesamtkredites budgetiert. Dieser umfasst mehrere von den eidg. Räten spezifizierte Kredite. Verschiebungen zwischen den einzelnen Krediten sind nicht möglich. Bei dem in der Botschaft ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Mehrkosten zu Lasten des Bundes und nicht um Vollkosten.