Mögliche Betrugsaspekte: RUAG MRO

RUAG MRO Holding AG

Das Wesentliche in Kürze

Die Unregelmässigkeiten beim Kauf von 100 Leopard 1 Panzern und das laufende Strafverfahren in Deutschland zum Leopard 2 Ersatzteilehandel, haben den Verwaltungsrat (VR) der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) veranlasst, im August 2023 einen breit gefassten Untersuchungsauftrag an die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey (NKF) zu vergeben.

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hat daraufhin die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) um eine unabhängige Beurteilung möglicher Betrugsaspekte bei der RUAG MRO zu Geschäften mit den Kampfpanzern Leopard 1 und 2 ersucht. Anlass dazu war, dass RUAG als Betroffener das Mandat zum Untersuchungsauftrag gegeben hatte und sich dadurch Risiken zum Anschein der Befangenheit ergeben.

Die EFK hat entschieden, die laufende Untersuchung von NKF zur Beantwortung der Fragen der FinDel zu nutzen. In einer tripartiten Vereinbarung zwischen den Parteien (EFK, NKF und VR der RUAG MRO) wurde die Zusammenarbeit geregelt. Damit ist sichergestellt, dass die EFK eng in die Auftraggeberrolle eingebunden ist. Die EFK garantiert so die Unabhängigkeit der NKF-Untersuchung. Mit der Delegation der Leiterin ARC hat der VR der RUAG MRO die interne Unabhängigkeit gewährleistet. Zudem gewährt die Berichterstattung der EFK an die FinDel Transparenz über die Untersuchungsergebnisse und es können mit dem gewählten Vorgehen Doppelspurigkeiten sowie zusätzliche Kosten vermieden werden.

Die Untersuchung von NKF ist vielschichtig und dauert an. Wichtige Datensammlungen und damit verbundene Interviews mit Personen von Interesse für die Untersuchung stehen noch aus. So fehlen z.B. aufgrund juristischer Herausforderungen Daten von der deutschen Tochtergesellschaft RUAG GmbH. Ebenso konnte ein Teil der E-Mails vom Bundesamt für Informatik (BIT) als Auftragsdatenbearbeiter aus rechtlichen Gründen bislang nicht entschlüsselt werden. Damit handelt es sich bei den Resultaten um Zwischenergebnisse, welche sich noch verändern können. Trotz dieser Ausgangslage bestehen aber zum Zeitpunkt der Berichterstattung, am 23. Dezember 2024, ausreichende Hinweise auf möglichen Betrug. Dies betrifft zumindest ein ehemaliges Kadermitglied mit einer Doppelfunktion in der RUAG MRO und bei RUAG GmbH in Deutschland. Es bestehen schwerwiegende organisatorische Versäumnisse und Versagen innerhalb der damaligen RUAG Holding AG, der RUAG MRO und der RUAG GmbH in Deutschland. Der VR RUAG MRO hat aufgrund der Untersuchungszwischenergebnisse erste Massnahmen beschlossen. Die EFK hat diese in der Berichterstattung nicht berücksichtigt.

Der mögliche finanzielle Schaden der bisher bekannten Fälle dürfte je nach Bewertung des Materials im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen, wobei es sich hierbei um eine Schätzung der EFK handelt. Es geht dabei um mutmassliche Schäden aufgrund von Materialverkäufen weit unter Marktwert, um mögliche Ersatzforderungen von nicht eingehaltenen Lieferverpflichtungen, um betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbare Transaktionen zum Nachteil der RUAG sowie um Nach- und Strafzahlungen für die Mehrwertsteuer aus Geschäftsaktivitäten in Italien. Unter Berücksichtigung der Kosten zur internen und externen Aufarbeitung dieser Fälle, wie auch des Reputationsschadens, liegt der gesamthafte finanzielle Schaden noch deutlich höher, ist aber nicht bezifferbar.