Nationaler Adressdienst

Bundesamt für Statistik

Das Wesentliche in Kürze

Das Bundesamt für Statistik hat das Projekt für einen Nationalen Adressdienst (NAD) im Jahr 2018 gestartet. Vorleistungen sind im Zeitraum von 2016 bis 2018 bereits durch das Bundesamt für Justiz erbracht worden. Mit dem NAD sollen Behörden sowie Dritte, die einen gesetzlichen Auftrag wahrnehmen, künftig die Wohnadresse sämtlicher in der Schweiz niedergelassener natürlicher Personen abfragen können. Mit der schweizweiten Adressabfrage sollen die schriftliche Kommunikation und die Bestimmung der Zuständigkeiten für Behördenprozesse effizienter abgewickelt werden können. Das Projekt wurde 2017 in den Massnahmenplan Digitale Verwaltung Schweiz (ehemals E-Government Schweiz) aufgenommen. Die Projektfinanzierung ist seit 2022 durch die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) gesichert. Das Gesamtbudget des Projekts beträgt 9,8 Millionen Franken. Das Projekt befindet sich in der Konzeptphase. Der Projektabschluss ist für Ende 2026 geplant.