Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms, gestützt auf Art. 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0), eine angemeldete Prüfung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) durchgeführt. Beurteilt wurde die Wirksamkeit der Aufsicht und Steuerung durch das BAFU bei ausgewählten Programmvereinbarungen (PV) mit den Kantonen.