Das Wesentliche in Kürze
In der Schweiz gibt es ein einheitliches Verfahren für den Rückgriff der Sozialversicherungen auf den Schadensverursacher bei Invalidität oder Tod. Der Regress der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) wird unter Mitwirkung der Ausgleichskassen und der IV-Stellen durch acht regionalen Regressdienste, die Suva und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gegenüber haftpflichtigen Dritten geltend gemacht.