Das Wesentliche in Kürze
Die SGH baute ihre Darlehen von 98,0 Mio. Franken per 31. Dezember 2006 auf 142,3 Mio. Franken per 30. September 2013 aus. Die Debitorenverluste aus dem Darlehensgeschäft konnten stark reduziert werden.
Seit Mitte der neunziger Jahre erlitt die SGH grosse Verluste durch die Zwangshonorierungen aus Bürgschaften. Mit dem am 15. Dezember 2003 eingeführten Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft wurde die Gewährung von Bürgschaften durch die SGH beendet. Das verbleibende maximal mögliche Schadensausmass aus eingegangenen Bürgschaften beträgt per 30. September 1,0 Mio. Franken. Die Schlussabrechnung der Bürgschaftsverluste zuhanden des SECO ist für 2014 vorgesehen.