Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Strassen ASTRA und weiteren involvierten Verwaltungseinheiten im Bereich Spezialfinanzierung Strassenverkehr eine Revision durchgeführt. Sie soll Aufschluss geben über die rechtskonforme Mittelverwendung der zweckgebundenen Finanzierungsmittel. Namentlich bei den ASTRA-Krediten „Langsamverkehr, Fuss- und Wanderwege“ sowie „Historische Verkehrswege“ wurden Prüfungen auf Dossierebene vorgenommen. Ausserdem wurde das Finanzierungsmodell gemäss Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) beurteilt.