Das Wesentliche in Kürze
Die Finanzdelegation der eidg. Räte hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit einer Beurteilung der Risiken im Zusammenhang mit Bürgschaften und Garantien beauftragt. Per 1. Januar 2017 betragen die erfassten Eventualverbindlichkeiten und Rückstellungen aus Bürgschaften und Garantien insgesamt 20,1 Milliarden Franken. Die Prüfung zeigt, dass bei Bürgschaften und Garantien in der Höhe von rund 1,1 Milliarden Franken (5 %) im heutigen Umfeld eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Bund Zahlungen wird leisten müssen. Insbesondere sind weiterhin die Bundesbürgschaften im Zusammenhang mit der Hochseeschifffahrt von Ausfällen bedroht. Per 31. Dezember 2017 werden dafür voraussichtlich weitere Rückstellungen gebildet. Deren Höhe kann momentan noch nicht verlässlich abgeschätzt werden.