Das Wesentliche in Kürze
Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) haben wir die vom Bundesrat mit Botschaft vom 31. März 2010 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung, abgeschlossen per 31. Dezember 2009, umfassend die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung, die Erfolgsrechnung, den Eigenkapitalnachweis, die Bilanz sowie den Anhang im Sinne der gesetzlichen Vorschriften geprüft.