Das Wesentliche in Kürze
Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) haben wir die vom Bundesrat mit Botschaft vom 25. März 2015 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung (Bundesrechnung), abgeschlossen per 31. Dezember 2014, umfassend die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung, die Erfolgsrechnung, die Bilanz, die lnvestitionsrechnung, den Eigenkapitalnachweis sowie den Anhang, geprüft.