Das Wesentliche in Kürze
Steuervergünstigungen verursachen dem Bund Einnahmenausfälle von mindestens 2.5 Milliarden Franken pro Jahr. Steuerliche Anreize stellen damit eines der bedeutsamsten Lenkungsinstrumente der Eidgenossenschaft dar. Ausnahmeregelungen sind in allen Steuerarten des Bundes enthalten; eine besondere Häufung von Vergünstigungen befindet sich im System der Direkten Bundessteuer, bei der Mehrwertsteuer, den Stempelabgaben und zunehmend auch bei der Schwerverkehrsabgabe. Das Subventionsgesetz verpflichtet den Bundesrat, mindestens alle sechs Jahre die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen zu überprüfen. Steuervergünstigungen sind ebenfalls zu untersuchen, wenn sie als geldwerte Vorteile eine spezielle Form der Subventionierung darstellen.