Das Wesentliche in Kürze
Im Rahmen des Prüfprogramms 2014 hat die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) Fragen zur Corporate Governance beim Stilllegungs- und beim Entsorgungsfonds (SEF) für Nuklearanlagen untersucht. Das Kernenergiegesetz (KEG) regelt die Rechte und Pflichten bezüglich der Entsorgung von nuklearen Abfällen. Nach dem Verursacherprinzip sollen die Betreiber für die sichere Entsorgung aufkommen. Zur Finanzierung dieser Kosten wurden die beiden Fonds als öffentlich-rechtliche Anstalten unter der Aufsicht des Bundesrats gegründet.