Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Rückerstattungspraxis für unrechtmässig erworbene Vermögenswerte geprüft. Dabei geht es um die gesperrten und nach Abschluss der gerichtlichen Beurteilung eingezogenen Vermögenswerte von Machthaberinnen und Machthabern sowie politisch exponierten Personen (PEP). Die Eidgenossenschaft verpflichtet sich zur möglichst raschen und transparenten Rückerstattung dieser Vermögenswerte. Projekte, die aus diesen Mitteln finanziert werden, müssen den von Korruption betroffenen Bevölkerungsgruppen zugutekommen. Des Weiteren geht es darum zu verhindern, dass Gelder zweifelhafter Herkunft in die Schweiz gelangen.