Das Wesentliche in Kürze
Das Militärgesetz legt fest, dass die Angehörigen der Armee (AdA) jährliche Schiessübungen absolvieren müssen. Die Schiessübungen sind von Schiessvereinen zu organisieren und müssen für die Schützen kostenlos sein. Darüber hinaus unterstützt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gemäss Gesetz die anerkannten Schützenvereine für die mit Ordonnanzwaffen und -munition durchgeführten Schiessübungen.