Das Wesentliche in Kürze
Per Anfang 2016 sind Änderungen des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes in Kraft getreten, mit denen Vorschriften zur Reduktion von Mikroverunreinigungen im Abwasser erlassen werden. Bei den Verunreinigungen handelt es sich um eine Vielzahl von schädlichen Spurenstoffen, die beispielsweise aus Medikamenten oder Korrosionsschutzmitteln stammen. Diese konnten mit den bisherigen Reinigungsverfahren der Kläranlagen nicht genügend eliminiert werden. Zur Finanzierung der für die zusätzliche Reinigung notwendigen Investitionen von rund 1,4 Milliarden Franken wurde eine Bundesabgabe eingeführt. Sie wird bei allen schweizerischen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) erhoben und als Subvention an die auszubauenden Anlagen zurückerstattet. Von den anrechenbaren Ausbaukosten werden 75 % gedeckt.