Das Wesentliche in Kürze
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde für die Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen per 1.1.2008 das neue Instrument der Programmvereinbarungen eingeführt. Damit sollen die Finanzströme vereinfacht und die Steuerung der Mittel verbessert werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat bei fünf Bundesämtern geprüft, ob und wie das neue Instrument umgesetzt wurde.