Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) überprüft im Auftrag des Bundesrats periodisch die Subventionen des Bundes (rund 38,8 Milliarden Franken jährlich, Stand Ende 2016) auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Subventionsgesetzes und auf die wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung. Der Bundesrat erstattet darüber schriftlich Bericht. Bis 2008 wurden die Subventionen gesamthaft überprüft, ab 2014 kommt jährlich ein Departement an die Reihe, worüber im Anhang zur Staatsrechnung Bericht erstattet wird.