Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vollzieht die Finanzhaushaltverordnung (FHV). Sie ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung sowie für die Mittelbeschaffung und die Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich. Seit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes (NRM) im Jahr 2007 werden die Verwaltungseinheiten (VE) über die Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie über eine betriebliche Kostenrechnung geführt. Die Veränderungen beeinflussten die Aufsicht gegenüber den VE. Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die Aufsicht im Sinne der Überwachung der Umsetzung der Weisungen und Vorgaben in den Departementen.