Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: medizinische Massnahmen der Invalidenversicherung

Eidgenössisches Departement des Innern

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Nachprüfung der Umsetzung dreier wesentlicher Empfehlungen durchgeführt. Diese Empfehlungen stammen aus einer Evaluation zu den medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung (IV), welche die EFK beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) durchgeführt hat und die im Jahr 2013 veröffentlicht wurde (PA 9350). Diese Evaluation war vor dem Hintergrund eines raschen Kostenanstiegs bei medizinischen Massnahmen vorgenommen worden. Sie hatte gezeigt, dass diese Massnahmen unzureichend gesteuert und nicht ausreichend risikoorientiert waren und bestimmte notwendige Statistiken fehlten.

Die Empfehlungen der EFK im Rahmen dieser Evaluation waren Gegenstand einer ersten Nachprüfung im Jahr 2016 (PA 16143). Diese zweite Prüfung ergab, dass einige der 2013 ausgesprochenen Empfehlungen nicht umgesetzt worden waren. Diese waren damals an das EDI gerichtet worden. Mit der vorliegenden Prüfung sollte zum zweiten Mal der Stand der 2013 abgegebenen Empfehlungen überprüft werden. Sie kommt zu dem Schluss, dass die drei verbleibenden Empfehlungen nun umgesetzt wurden.