Das Wesentliche in Kürze
Die Abteilung Aufsicht Kantone ist als Organisationseinheit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) dafür zuständig, dass die Aufgaben, die nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) an die Kantone delegiert werden, einheitlich und korrekt umgesetzt werden. Da sich die Kantone bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben selber organisieren und mit eigenen Ressourcen und Mitteln arbeiten, ist die Ausübung der Aufsichtsfunktion in Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer nicht nur besonders komplex, sondern variiert auch stark, je nach Kontext.